Was der Rechner tatsächlich berechnet
Der Rechner ermittelt zuerst die maßgebende Listenpreis-Bemessungsgrundlage. Der Bruchteil für begünstigte Fahrzeuge wird vor der Abrundung auf volle 100 € angewendet. Darauf folgen 1 % pro Monat für erlaubte Privatnutzung und der gewählte Ansatz für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Die angezeigte „Steuer-Sensitivität“ ist nur die Multiplikation mit Ihrem eingegebenen Grenzsteuersatz, keine Lohnabrechnung.
Zeitabhängige Grenzen
| Erste Anschaffung/Überlassung | Reines E-Fahrzeug | Plug-in-Hybrid |
|---|---|---|
| 2019–2021 | E-Auto bis 60.000 €: Viertelbasis | PHEV: ≤50 g/km oder ≥40 km |
| 2022–2023 | E-Auto bis 60.000 €: Viertelbasis | PHEV: ≤50 g/km oder ≥60 km |
| 2024 | E-Auto bis 70.000 €: Viertelbasis | PHEV: ≤50 g/km oder ≥60 km |
| Jan.–Jun. 2025 | E-Auto bis 70.000 €: Viertelbasis | PHEV: ≤50 g/km oder ≥80 km |
| Jul. 2025–2030 | E-Auto bis 100.000 €: Viertelbasis | PHEV: ≤50 g/km oder ≥80 km |
Bei Arbeitnehmern kann der Zeitpunkt der erstmaligen Privatüberlassung entscheidend sein. Die 100.000-€-Grenze gilt nicht rückwirkend für jede ältere Überlassung.
0,03 % oder 0,002 %?
Die 0,03-%-Methode ist ein Monatsansatz je einfachem Entfernungskilometer. Die 0,002-%-Einzelbewertung richtet sich nach dokumentierten tatsächlichen Fahrten und ist an amtliche Nachweis- und Konsistenzbedingungen gebunden; regelmäßig werden höchstens 180 Fahrten pro Kalenderjahr angesetzt. Der Rechner zeigt den Jahreswert und einen durch zwölf geteilten Monatsdurchschnitt.
Häufige Fragen
Wie funktioniert die 1-%-Regelung?
Bei erlaubter Privatnutzung wird grundsätzlich monatlich 1 % der maßgebenden Bemessungsgrundlage als geldwerter Vorteil angesetzt. Ausgangspunkt ist der inländische Bruttolistenpreis bei Erstzulassung inklusive werkseitiger Sonderausstattung und Umsatzsteuer. Begünstigte Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge verwenden nur einen Bruchteil dieses Listenpreises.
Welche Preisgrenze gilt für ein reines Elektrofahrzeug?
Die Viertel-Bemessungsgrundlage ist zeitabhängig: 60.000 € für 2019 bis 2023, 70.000 € bei Anschaffung oder erstmaliger Privatüberlassung ab 2024 bis Juni 2025 und 100.000 € ab Juli 2025. Oberhalb der jeweils geltenden Grenze wird grundsätzlich die halbe Bemessungsgrundlage verwendet.
Was gilt für Plug-in-Hybride?
Die halbe Bemessungsgrundlage setzt höchstens 50 g CO₂ je Kilometer oder eine Mindestreichweite von 40 km (2019–2021), 60 km (2022–2024) beziehungsweise 80 km (2025–2030) voraus. Maßgeblich sind die offiziellen Fahrzeugangaben. Andernfalls bleibt es grundsätzlich bei der vollen Bemessungsgrundlage.
0,03 % oder 0,002 % für den Arbeitsweg?
Die Monatsmethode verwendet 0,03 % der maßgebenden Bemessungsgrundlage je einfachem Entfernungskilometer. Unter den amtlichen Nachweis- und Konsistenzbedingungen kann stattdessen die Einzelbewertung mit 0,002 % je tatsächlich dokumentierter Fahrt verwendet werden, regelmäßig höchstens für 180 Fahrten im Kalenderjahr.
Wann entfällt der Ansatz für Privatnutzung?
Wenige oder gar keine tatsächlichen Privatfahrten reichen nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob Privatnutzung eingeräumt wurde. Ein wirksames dokumentiertes Nutzungsverbot oder ein entsprechend dokumentierter Verzicht kann anders zu beurteilen sein; das prüft dieser Rechner nicht.
Ist ein Fahrtenbuch günstiger?
Das lässt sich nicht allein aus Listenpreis oder Privatkilometern entscheiden. Die Fahrtenbuchmethode verlangt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch und Belege über die Gesamtkosten. Auch eine Kostendeckelung setzt nachgewiesene Gesamtkosten voraus. Beides bildet dieser Rechner nicht ab.
Ist die geschätzte Steuer verbindlich?
Nein. Verbindlich berechnet wird hier nur ein vereinfachter geldwerter Vorteil. Die Steuer-Sensitivität multipliziert diesen Wert mit einem eingegebenen Grenzsteuersatz; Progression, Sozialversicherung, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Zuzahlungen und individuelle Lohnabrechnung können das Ergebnis verändern.
Amtliche Quellen
- § 6 EStG — Privatnutzung und Fahrzeug-Begünstigungen
- § 8 EStG — geldwerter Vorteil und 0,03-%-Arbeitsweg
- § 52 EStG — Anwendungszeitpunkte der E-Auto-Preisgrenzen
- BMF LStH 2026 — 0,03-%- und 0,002-%-Bewertung
- BMF LStH 2026 — Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge
Kostenloses, unabhängiges Informations-Tool auf Basis der amtlichen Regeln mit Stand 7. August 2026. Es berechnet eine vereinfachte pauschale Bemessung, keine individuelle Lohn- oder Einkommensteuer. Fahrtenbuch, Kostendeckelung, Zuzahlungen, Sozialversicherung, Progression, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht abgebildet. Keine Steuerberatung.