Firmenwagen-Rechner

So wird gerechnet

1. Bruttolistenpreis und Bruchteil

Ausgangspunkt ist der inländische Bruttolistenpreis bei Erstzulassung einschließlich Umsatzsteuer und werkseitiger Sonderausstattung. Bei einem begünstigten Fahrzeug wird zuerst der gesetzliche Bruchteil — ein Viertel oder die Hälfte — gebildet. Diese Bemessungsgrundlage wird anschließend auf volle 100 € abgerundet.

2. Zeitabhängige Fahrzeugprüfung

Beim reinen Elektrofahrzeug wählt der Rechner anhand des ersten Anschaffungs-, Leasing- oder Privatüberlassungszeitraums die Preisgrenze von 60.000 €, 70.000 € oder 100.000 €. Beim Plug-in-Hybrid prüft er getrennt den eingegebenen CO₂-Wert und die für den Zeitraum geltende elektrische Mindestreichweite von 40, 60 oder 80 km.

3. Privatnutzung

Bei eingeräumter Privatnutzung werden monatlich 1 % der maßgebenden Bemessungsgrundlage angesetzt. Der Rechner entscheidet nicht, ob ein dokumentiertes Privatnutzungsverbot wirksam ist.

4. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte

Die Monatsmethode verwendet 0,03 % der Bemessungsgrundlage je einfachem Entfernungskilometer und Monat. Die optionale Einzelbewertung verwendet 0,002 % je dokumentierter tatsächlicher Fahrt, im Modell auf 180 Fahrten pro Kalenderjahr begrenzt. Der angezeigte Monatswert der Einzelmethode ist der Jahreswert geteilt durch zwölf.

5. Steuer-Sensitivität

Der geldwerte Vorteil ist nicht gleich der endgültigen Steuer. Die Sensitivität multipliziert ihn lediglich mit dem eingegebenen Grenzsteuersatz. Individuelle Lohnabrechnung, Progression, Sozialversicherung, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Zuzahlungen bleiben außerhalb des Modells.

Mit eigenen Werten rechnen →

Kostenloses, unabhängiges Informations-Tool auf Basis der amtlichen Regeln mit Stand 7. August 2026. Es berechnet eine vereinfachte pauschale Bemessung, keine individuelle Lohn- oder Einkommensteuer. Fahrtenbuch, Kostendeckelung, Zuzahlungen, Sozialversicherung, Progression, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht abgebildet. Keine Steuerberatung.