So wird gerechnet
Die private Nutzung eines Firmenwagens ist ein geldwerter Vorteil und wird nach §6 EStG versteuert. Die pauschale 1-%-Regelung ist die häufigste Methode.
1. Bruttolistenpreis
Grundlage ist der inländische Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattung, abgerundet auf volle 100 €.
2. Privatnutzung
Pro Monat werden 1 % des Bruttolistenpreises angesetzt. Für reine Elektrofahrzeuge bis 100.000 € sind es nur 0,25 %, darüber sowie für begünstigte Plug-in-Hybride 0,5 %.
3. Fahrten Wohnung–Arbeit
Zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer und Monat. Bei E- und begünstigten Hybridfahrzeugen sinkt auch dieser Satz anteilig (0,0075 % bzw. 0,015 %).
4. Steuer
Der geldwerte Vorteil erhöht das zu versteuernde Einkommen und wird mit dem persönlichen Steuersatz belastet. Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden.
Kostenloses, unabhängiges Informations-Tool. Die Werte sind Schätzungen nach der 1-%-Regelung (§6 EStG, Stand 2026) und ersetzen keine Steuerberatung. Die Steuerlast wird vereinfacht über einen persönlichen Steuersatz geschätzt; Sozialabgaben, Progression, Soli und Kirchensteuer sowie die Fahrtenbuchmethode sind nicht abgebildet. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Quellen: §6 EStG — Bewertung (1-%-Regelung) · §8 EStG — Einnahmen (geldwerter Vorteil) · Bundesfinanzministerium — Elektromobilität