Firmenwagen-Rechner

Elektro-Dienstwagen für 80.000 €

Ein Elektro-Dienstwagen mit 80.000 € Bruttolistenpreis (0,25 %) ergibt einen geldwerten Vorteil von rund 320 € pro Monat. Bei 42 % Steuersatz sind das etwa 134 € Steuer im Monat. Passen Sie Listenpreis, Fahrzeugtyp und Arbeitsweg unten an.

Mit den passenden Startwerten berechnen ↓

Das Ergebnis erscheint nach „Geldwerten Vorteil berechnen“.

Modell für die pauschale 1-%-Methode. Bei der Einzelbewertung wird der Jahreswert aus 0,002 % je dokumentierter tatsächlicher Fahrt berechnet und für den Monatsvergleich durch zwölf geteilt. Fahrtenbuch, Kostendeckelung, Zuzahlungen, Sozialversicherung, Progression, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht berechnet. Keine Steuerberatung.

📩 Kostenlose Checkliste: Firmenwagen versteuern — 1-%-Regelung, Elektro, Arbeitsweg und Fahrtenbuch.

Ad — visible after AdSense approval

Häufige Fragen

Wie funktioniert die 1-%-Regelung?

Bei erlaubter Privatnutzung wird grundsätzlich monatlich 1 % der maßgebenden Bemessungsgrundlage als geldwerter Vorteil angesetzt. Ausgangspunkt ist der inländische Bruttolistenpreis bei Erstzulassung inklusive werkseitiger Sonderausstattung und Umsatzsteuer. Begünstigte Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge verwenden nur einen Bruchteil dieses Listenpreises.

Welche Preisgrenze gilt für ein reines Elektrofahrzeug?

Die Viertel-Bemessungsgrundlage ist zeitabhängig: 60.000 € für 2019 bis 2023, 70.000 € bei Anschaffung oder erstmaliger Privatüberlassung ab 2024 bis Juni 2025 und 100.000 € ab Juli 2025. Oberhalb der jeweils geltenden Grenze wird grundsätzlich die halbe Bemessungsgrundlage verwendet.

Was gilt für Plug-in-Hybride?

Die halbe Bemessungsgrundlage setzt höchstens 50 g CO₂ je Kilometer oder eine Mindestreichweite von 40 km (2019–2021), 60 km (2022–2024) beziehungsweise 80 km (2025–2030) voraus. Maßgeblich sind die offiziellen Fahrzeugangaben. Andernfalls bleibt es grundsätzlich bei der vollen Bemessungsgrundlage.

0,03 % oder 0,002 % für den Arbeitsweg?

Die Monatsmethode verwendet 0,03 % der maßgebenden Bemessungsgrundlage je einfachem Entfernungskilometer. Unter den amtlichen Nachweis- und Konsistenzbedingungen kann stattdessen die Einzelbewertung mit 0,002 % je tatsächlich dokumentierter Fahrt verwendet werden, regelmäßig höchstens für 180 Fahrten im Kalenderjahr.

Wann entfällt der Ansatz für Privatnutzung?

Wenige oder gar keine tatsächlichen Privatfahrten reichen nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob Privatnutzung eingeräumt wurde. Ein wirksames dokumentiertes Nutzungsverbot oder ein entsprechend dokumentierter Verzicht kann anders zu beurteilen sein; das prüft dieser Rechner nicht.

Ist ein Fahrtenbuch günstiger?

Das lässt sich nicht allein aus Listenpreis oder Privatkilometern entscheiden. Die Fahrtenbuchmethode verlangt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch und Belege über die Gesamtkosten. Auch eine Kostendeckelung setzt nachgewiesene Gesamtkosten voraus. Beides bildet dieser Rechner nicht ab.

Ist die geschätzte Steuer verbindlich?

Nein. Verbindlich berechnet wird hier nur ein vereinfachter geldwerter Vorteil. Die Steuer-Sensitivität multipliziert diesen Wert mit einem eingegebenen Grenzsteuersatz; Progression, Sozialversicherung, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Zuzahlungen und individuelle Lohnabrechnung können das Ergebnis verändern.

Amtliche Grundlagen

Kostenloses, unabhängiges Informations-Tool auf Basis der amtlichen Regeln mit Stand 7. August 2026. Es berechnet eine vereinfachte pauschale Bemessung, keine individuelle Lohn- oder Einkommensteuer. Fahrtenbuch, Kostendeckelung, Zuzahlungen, Sozialversicherung, Progression, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht abgebildet. Keine Steuerberatung.

Weitere vorhandene Berechnungen